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Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (ePA)

📢 Wichtige Information für alle Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern! 📢

Haben Sie Bedenken hinsichtlich Ihrer Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA)? Möchten Sie mehr Kontrolle über Ihre persönlichen Gesundheitsinformationen? Dann ist es wichtig zu wissen, dass Sie das Recht haben, der Einrichtung einer ePA zu widersprechen!

Gemäß § 341 Abs. 1 SGB V ist die Nutzung der ePA vollkommen freiwillig. Das bedeutet, Sie müssen einer elektronischen Patientenakte nicht zustimmen und können aktiv einen Widerspruch einlegen, um Ihre Daten zu schützen.

Wir möchten Sie über Ihr Recht informieren und unterstützen! Deshalb stellen wir Ihnen ein einfaches und verständliches Widerspruchsformular zur Verfügung, das Sie nutzen können, um gegen die Einrichtung einer ePA in Ihrem Namen vorzugehen. Dieses Formular berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Bestimmungen und hilft Ihnen, Ihren Widerspruch klar und effektiv zu formulieren.

👉 Schützen Sie Ihre Daten und treffen Sie eine informierte Entscheidung! Laden Sie jetzt unser Musterformular herunter und erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen können. Teilen Sie diese Information auch mit Freunden und Familie, damit jeder über seine Rechte informiert ist!

 
 

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