Krankenhausreform

darf keinen Abbau wichtiger Kliniken zur Folge haben!

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Lauterbachs Krankenhausreform darf keinen Abbau wichtiger Kliniken zur Folge haben!

Das lange Warten auf Verbesserungen soll nun bald ein Ende haben. Bis zur Sommerpause will Karl Lauterbach – seines Zeichens SPD-Parteigenosse von Stefanie Drese – einen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform vorlegen. Bei der gestrigen Sitzung der Bund-Länder-Gruppe Krankenhausreform in Berlin, wo sich die Gesundheitsminister der Länder mit der Umsetzung von Vorschlägen einer Expertenkommission zur Reformierung der Klinikstrukturen- und Finanzierung auseinandersetzten, wurden aber auch viele Interessenkonflikte deutlich.

Zum einen ist eine Spezialisierung der Kliniken geplant, da ohne diese Reform vielen Krankenhäusern die Insolvenz drohe. Zum anderen möchte man die Versorgung des ländlichen Raums weiterhin gewährleisten, aber viele Experten mahnen richtigerweise an, dass eben wegen der geplanten Reform ein Abbau von Kliniken zu befürchten sei. Die politischen Vertreter der Kommunen werden zu Recht im Dreieck springen, sobald das Wort Krankenhausschließung nur fällt.

Die geplanten Änderungen, weg von Fallpauschalen, hin zu Vorhaltungskosten werden von Frau Drese in der Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums nochmals referiert. Sie betont, dass die Ausgestaltung der Vorhaltekosten nicht zu Umverteilungen zulasten kleiner Häuser in ländlichen Regionen führen darf. Jedes Bundesland ist aber anders und wir in Mecklenburg-Vorpommern haben nun einmal das Problem, dass wir eine große Fläche und wenig Bevölkerung haben. Eine generelle Regelung, die man auf Bundesebene zusammengeschustert hat, wird kaum ohne Probleme auf alle Bundesländer anwendbar sein. Unsere Forderung ist daher, eine Sonderregelung für Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Wenn es zum Schwur kommt und Krankenhausstandorte in MV auf der Kippe stehen, wird man Frau Drese als Gesundheitsministerin daran messen, ob Sie tatsächlich den ländlichen Raum verteidigt, so wie Sie es jetzt beschwört.“

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