Der NDR hat wieder zwei Berichte veröffentlicht, welche die Falschaussagen der Correctiv-Recherche Anfang 2024 aufgreifen, wonach in Potsdam über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden sei. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hatte im Nachgang der Falschberichterstattung von Correctiv die Weiterverbreitung der Aussagen untersagt. Der NDR muss nun 1.800 Euro Strafe sowie Gerichts- und Anwaltskosten in vierstelliger Höhe – aus GEZ-Gebühren – bezahlen.
Gerade der NDR, aus Gebühren finanziert, sollte ein hohes Maß an journalistischer Sorgfaltspflicht an den Tag legen und mit den GEZ-Beiträgen verantwortungsvoll umgehen. Das ist offenkundig nicht der Fall. Die falschen Tatsachenbehauptungen von Correctiv wurde bundesweit von fast allen Medien, dem ÖRR an vorderster Front, genüsslich weiterverbreitet. Von Unkenntnis über den weiteren Verlauf, insbesondere den Klagen gegen Correctiv, hat der NDR Kenntnis gehabt.
Ist es also pure Absicht oder Nachlässigkeit, trotzdem die falschen Behauptungen weiterzuverbreiten? Die Grenzen von Journalismus und Aktivismus sind beim ÖRR fließend. Definitiv ist es Verschwendung von Gebühren und ein Schlag ins Gesicht aller Gebührenzahler. Dieser ÖRR kann weg. Die AfD hat schon vor Längerem ein neues tragfähiges Konzept, den gebührenfreien und neutralen Grundfunk, vorgelegt.