You are currently viewing Härtefallfonds für ambulante Pflegedienste

Härtefallfonds für ambulante Pflegedienste

+++ Mecklenburg-Vorpommern braucht umgehend einen Härtefallfonds für ambulante Pflegedienste! Was Bayern kann, können wir schon lange +++

 

Bayern hat mit 160 Millionen Euro ausfinanzierten Härtefallfonds für Kliniken und ambulante Pflegedienste eingeführt. Vor zwei Wochen lehnte der Landtag einen Vorstoß der AfD-Fraktion ab, einen ähnlichen Hilfsfonds über 5 Millionen Euro für Mecklenburg-Vorpommern einzurichten. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes – AfD:
„Weder die Landes- noch die Bundesregierung reagieren sachgerecht auf die Notlage in der ambulanten Pflege. Unser Antrag auf Einrichtung eines Hilfsfonds in Höhe von fünf Millionen Euro zur Unterstützung ambulanter Pflegedienste wurde vor zwei Wochen mit der Begründung abgelehnt, dass es diesen nicht bräuchte. Gestern wurde bekannt, dass Bayern einen mit 160 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds zur Unterstützung von ambulanten und stationären Pflegediensten bereitstellt. Es geht also doch. In Mecklenburg-Vorpommern legt Rot-Rot lieber die Hände in den Schoß und verweist auf den Bund.
Die Zeit drängt! Reihenweise drohen Insolvenzen im ambulanten Pflegebereich. Auch geraten immer mehr Wohngemeinschaften unverschuldet in Not. Die aktuellen Teuerungen werden durch die Krankenkassen entweder gar nicht oder nur schleppend gegenfinanziert. Vielfach werden die erforderlichen Tariflöhne der Mitarbeiter nicht wie erforderlich von den Krankenkassen erstattet. Die AfD-Landtagsfraktion fordert daher die zusätzlichen Belastungen der Pflegedienste voll abzudecken und Lücken temporär zu überbrücken. Wenn die AOK Nordost hier sich ihrer Zahlungspflicht entzieht, bedarf es einer Neuordnung der Rechtsaufsicht. Es geht nicht an, eine gemeinsame Kasse mit dem Land Brandenburg zu haben, aber unser Land hat keine Teilhabe an der Rechtsaufsicht. Wenn das nicht funktioniert, dann sollte über neue Formen der Rechtsaufsicht über die Krankenkassen nachgedacht werden, notfalls muss der Bund dies regeln.
Zudem stehen auch Pflegebedürftige und deren Angehörige vor Finanzierungsproblemen. Etwa 84 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Mit dem Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) gehen die pflegenden Angehörigen komplett leer aus. Die Sachleistungen steigen nicht in jenem Maße, wie es die derzeitige Inflation eigentlich erfordern würde. Seit Jahren fordern wir schon ein Landespflegegeld, um gerade diejenigen stärker zu unterstützen, die sich in häuslicher Pflege befinden. Die Landesregierung darf vor den Herausforderungen, vor denen wir stehen, nicht länger die Augen verschließen. Bisher hat Ministerin Drese vor allem durch Untätigkeit geglänzt.“

Schreibe einen Kommentar